Grundlagen
Für alle Aufträge gelten die Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau (Ausgabe 2010) sowie die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Preise
Alle Preise verstehen sich exklusive MwSt. Es gelten grundsätzlich die am Bestelltag gültigen Preise. Preisänderungen sind jederzeit ohne Avis vorbehalten.
Transportkosten
Transportkosten werden separat verrechnet und ausgewiesen. Die Transportkosten können Sie vor Bestellung schriftlich oder telefonisch anfragen.
Zahlung
Innert 10 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug belasten wir 5% Verzugszins zusätzlich zu den Mahngebühren. 1. Mahnung 30.00 CHF, 2. Mahnung 50.00 CHF. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Forderungen ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt gemäss vorgängiger Absprache.
Termine und Abrufbestellungen
Die zugesagten Lieferfristen und -termine werden bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich und berechtigen den Käufer im Fall ihrer Nichteinhaltung daher weder zum Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatz- oder anderen Ansprüchen. Teillieferungen oder verspätete Lieferungen berechtigen den Empfänger nicht, vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz, Konventionalstrafen oder andere Kosten einzufordern. Höhere Gewalt entbindet von der Lieferverpflichtung. Für Abrufaufträge können ab 4 Wochen Lagerdauer über den Abruftermin die entsprechenden Lagerkosten separat verrechnet werden.
Garantien
Garantien beschränken sich auf den Ersatz qualitativ nicht einwandfreier Ware. Weitergehende Kostenforderungen wie Arbeitslöhne, Schadenersatz, entgangener Gewinn, Konventionalstrafen, Auswechslungs- und Folgekosten jeder Art werden abgelehnt. Eine weitergehende Haftung als die des Lieferwerks ist ausgeschlossen. Das Risiko und die Garantie bei nicht einwandfreier Lagerung, bei unsachgemässer Ausführung und ungeeigneten Verwendungszwecken gehen zu Lasten des Käufers.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
Gerichtsstand
Als Erfüllungs- und Gerichtsstand für Käufer und Lieferanten gilt Wallisellen.
Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
Alle Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund vorstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen, die durch Auftragserteilung ausdrücklich als anerkannt gelten. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
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